Ein wichtiges Thema - nicht nur für Unternehmer - ist die möglichst frühzeitige Nachfolgeplanung, durch die eine streitvermeidende und steuergünstige Weitergabe der während des Arbeitslebens geschaffenen Vermögenswerte an die nächste Generation im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder durch Verfügung von Todes wegen vorbereitet werden soll. In diesem Zusammenhang biete ich Ihnen insbesondere folgende Beratungsleistungen an:
- Individuelle Planung und Gestaltung umfassender Unternehmens- und Vermögensnachfolgeregelungen unter Berücksichtigung aller steuerrechtlichen, erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten
- Überprüfung und Anpassung von Nachfolge- und Abfindungsregelungen in Gesellschaftsverträgen
- Vorweggenommene Erbfolge unter Berücksichtigung der eigenen Altersvorsorge
- Individuelle Gestaltung von (Unternehmer-)Testamenten und Erbverträgen
- Überprüfung und Anpassung vorhandener Testamente und Erbverträge
- Vermeidung ertragsteuerlicher und erbschaftsteuerlicher Nachteile durch rechtzeitige Unternehmensumstrukturierung
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Stiftung als Nachfolgeinstrument
- Testamentsvollstreckung
Ist der Erbfall bereits eingetreten und hat es der Erblasser zu Lebzeiten versäumt, eine entsprechende Nachfolgeregelung zu treffen, kommt es häufig zu rechtlichen Problemen und/oder zu Streitigkeiten zwischen den Erben bzw. Angehörigen. Hier stehe ich Ihnen insbesondere in folgenden Fällen mit Rat und Tat zur Seite:
- Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Erbauseinandersetzungen und Pflichtteilsangelegenheiten, insbesondere bei Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen im Nachlass
- Vertretung des bzw. der Erben in der Gesellschafterversammlung
- Beratung bei (möglicherweise) überschuldetem Nachlass