Schloss Montabaur
Dr. jur. Udo Schulze
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

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Nachfolgeplanung und Erbrecht

Ein wichtiges Thema - nicht nur für Unternehmer - ist die möglichst frühzeitige Nachfolgeplanung, durch die eine streitvermeidende und steuergünstige Weitergabe der während des Arbeitslebens geschaffenen Vermögenswerte an die nächste Generation im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder durch Verfügung von Todes wegen vorbereitet werden soll. In diesem Zusammenhang biete ich Ihnen insbesondere folgende Beratungsleistungen an:

Ist der Erbfall bereits eingetreten und hat es der Erblasser zu Lebzeiten versäumt, eine entsprechende Nachfolgeregelung zu treffen, kommt es häufig zu rechtlichen Problemen und/oder zu Streitigkeiten zwischen den Erben bzw. Angehörigen. Hier stehe ich Ihnen insbesondere in folgenden Fällen mit Rat und Tat zur Seite:

 

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