Meine Arbeit auf diesem Gebiet beginnt oft erst dort, wo Ihre Steuerberaterin bzw. Ihr Steuerberater nicht mehr tätig werden darf, kann oder will, weil es im Rahmen der Steuerangelegenheit um darüber hinausgehende zivilrechtliche, strafrechtliche oder verfahrensrechtliche Problemstellungen geht, die die Hinzuziehung eines - allerdings auch mit dem Steuerrecht vertrauten - Rechtsanwalts erforderlich machen. In solchen Fällen arbeite ich gerne mit Ihrer Steuerberaterin bzw. Ihrem Steuerberater zusammen.
Im Steuerrecht bin ich Ihr Anwalt unter anderem für folgende Fälle:
- Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren auf allen Gebieten des materiellen Steuerrechts (z.B. Erbschaft- und Schenkungsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) sowie des steuerlichen Verfahrensrechts (AO/FGO)
- Prüfung der Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln (Einspruch, Klage, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Nichtzulassungsbeschwerde und Revision)
- Nacherklärung von Besteuerungsgrundlagen (Selbstanzeigen)
- Beratung und Vertretung in Steuerstrafverfahren und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren
- Begleitung von Betriebsprüfungs- und Steuerfahndungsverfahren
- Vermeidung von Steuernachteilen durch richtige Vertragsgestaltung
- Beratung in erbschaft- und schenkungsteuerrechtlichen Fragen im Hinblick auf die zivilrechtliche Beurteilung und Gestaltung
- Vollstreckungsangelegenheiten
- Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Steuerberaterhaftungs- und Steuerberatergebührenangelegenheiten